LAG Berlin-Brandenburg: Zeugenvernehmung des Prozessbevollmächtigten
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 22.7.2013 – 17 Ta (Kost) 6061/13 - entschieden: Die Zeugenvernehmung lässt die Funktion als Prozessbevollmächtigten unberührt. Die Beauftragung eines weiteren Rechtsanwalts wegen der Zeugenvernehmung des Prozessbevollmächtigten ist deshalb zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in der Regel nicht notwendig.