BAG: Zeitzuschlag für Samstagsarbeit – Geschäftsstellen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 5.11.2008 – 5 AZR 56/08 – wie folgt: Geschäftsstellen im Zeitungsverlagsgewerbe sind die Orte, an denen die Mitarbeiter im persönlichen Kundenkontakt Verkaufs- und Beratungstätigkeit ausführen, insbesondere Anzeigen aufnehmen, Verlagsware vertreiben und das Abonnementsgeschäft abwickeln. Nimmt ein Tarifvertrag die Beschäftigten in Geschäftsstellen von der Zahlung der Zuschläge für Samstagsarbeit aus, kann das wegen der Üblichkeit von Samstagsarbeit bei entsprechendenTätigkeiten gerechtfertigt sein. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-157-2 unter www.betriebs-berater.de