LAG Nürnberg: Zeitratierliche Rentenkürzung wegen vorzeitigem Ausscheiden
Das LAG Nürnberg hat mit Urteil vom 14.11.2013 – 8 Sa 251/13 - entschieden: Die Höchstbegrenzungsklausel ist bei der Berücksichtigung des Ausgangspunktes für die zeitratierliche Rentenkürzung wegen vorzeitigen Ausscheidens heranzuziehen („zuerst limitieren, dann quotieren“).