BAG: Zeitpunkt eines Betriebsübergang – Möglichkeit der Fortführung reicht nicht
Der achte Senat kommt in seinem Urteil vom 21.2.2008 – 8 AZR 77/07 – zu dem Ergebnis, dass für den Zeitpunkt eines Betriebsübergangs derjenige Zeitpunkt maßgeblich ist, in dem der neue Inhaber die Geschäftstätigkeit tatsächlich weiterführt oder wieder aufnimmt. Die lediglich vertraglich eingeräumte Möglichkeit zu einer unveränderten Fortführung des Betriebs genügt nicht. Dass sich eine vertraglich vereinbarte zeitliche Vorverlegung oder Verschiebung des tatsächlich durchgeführten Betriebsübergang im Einzelfalle nachträglich für einen einzelnen Arbeitnehmer günstiger auswirken kann als die gesetzliche Regelung, ändert nichts an der grundsätzlichen Unzulässigkeit, den Zeitpunkt des Betriebsübergangs einzelvertraglich zu vereinbaren. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1391-2 unter www.betriebs-berater.de