LAG Baden-Württemberg: Zeitlich uneingeschränktes Vorbeschäftigungsverbot bei Befristungen
Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 21.2.2014 - 7 Sa 64/13 - wie folgt entschieden:
1. Entgegen der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 6.4.2011 – 7 AZR 716/09 – und 21.9.2011 – 7 AZR 375/10) besteht das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG zeitlich uneingeschränkt. Das ergibt seine Auslegung im Lichte der vom BVerfG für die Auslegung von Gesetzen aufgestellten Grundsätze (vgl. 25.1.2011 – 1 BvR 918/10).
2. Das so bewertete Vorbeschäftigungsverbot ist verfassungsgemäß. 3. Im Übrigen wären die Grenzen einer verfassungskonformen Auslegung oder einer richterlichen Rechtsfortbildung qua teleogischer Reduktion überschritten.