BAG: Zeiterfassung - freigestellte Betriebsratsmitglieder
Das BAG hat mit Beschluss vom 10.7.2013 - 7 ABR 22/12 - entschieden: Die betriebsverfassungsrechtliche Stellung vollständig von der beruflichen Tätigkeit freigestellter Betriebsratsmitglieder erfordert es nicht, sie von den Möglichkeiten zur Arbeitszeiterfassung auszunehmen, die in einer für ihr Arbeitsverhältnis geltenden Betriebsvereinbarung vorgesehen sind.