BAG: Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Entgeltregelung für Kraftfahrer - Auslegung
Das BAG hat in seinem Urteil vom 17.10.2012 - 5 AZR 697/11 - wie folgt entschieden: Ist arbeitsvertraglich ein beziffertes Bruttomonatsentgelt mit dem Zusatz vereinbart „für eine monatliche Arbeitszeit bis zu 260 Stunden“, liegt allein hierin eine Vergütungsregelung und keine Bestimmung der zu leistenden Arbeitszeit.