LAG Berlin-Brandenburg: Wirksamkeit Befristung, Befristungsgrund Projekt, Rechtsmissbrauchskontrolle, institutioneller Rechtsmissbrauch, langfristiger Bedarf, Darlegungs- und Beweislast
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 30.08.2019 – 9 Sa 433/19 – wie folgt entschieden:
Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Befristung ist eine Rechtsmissbrauchskontrolle veranlasst, wenn die Gesamtdauer der vereinbarten Befristung acht Jahre übersteigt. Dies ist auch dann der Fall, wenn befristete Beschäftigungen von insgesamt über acht Jahren einmalig sechs Monate unterbrochen wurden.
Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung aller Umstände kann bei Berufung auf ein drittmittelfinanziertes Projekt zur Begründung der Befristung eine langfristig fortlaufende Durchführung der zusätzlichen Aufgaben ohne aufgabenbedingt konkret absehbares Ende, eine nur teilweise Drittmittelfinanzierung und eine Überschneidung mit Daueraufgaben einen institutionellen Rechtsmissbrauch begründen.