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Arbeitsrecht
22.02.2012
Arbeitsrecht
LAG Hessen: Wirksame außerordentliche Kündigung wegen vertragswidriger Privatnutzung eines Diensthandys

 Das LAG entschied in seinem Urteil vom 25.7.2011 – 17 Sa 153/11 – wie folgt: Die unerlaubte Privatnutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Diensthandys, um auf dessen Kosten heimlich umfangreiche Privattelefonate zu führen, stellt einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar. Das Gericht bestätigte vorliegend die Wirksamkeit der Kündigung. Es liege ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB für die Kündigung vor. Weiterhin prüfte das Gericht, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für beide Vertragspartner zumutbar sei. Grundsätzlich wäre die unerlaubte Privatnutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Diensthandys geeignet, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Das Unternehmen habe einen erheblichen Vertrauensverlust gegenüber seinem Arbeitnehmer erlitten. Weiterhin könnten Wiederholungsfälle nicht ausgeschlossen werden. Demnach sei hier eine Abmahnung nicht erforderlich.

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