ArbG Lübeck: Wirksame Personalüberleitungsverträge für Kliniken
Das ArbG entschied nach Zurückverweisung vom LAG Lübeck in seinem Urteil vom22.7.2008 – 6 Ca 1035b/08 –, dass die Kündigung des Personalüberleitungsvertrags unwirksam ist. Der dort enthaltene Kündigungsausschluss sei wirksam. Insbesondere sei es weder analog § 624 BGB ausgeschlossen, eine ordentliche Unkündbarkeit über einen Zeitraumvonmehr als fünf Jahren zu vereinbaren, noch sei eine derartige Vereinbarung sittenwidrig mit der Folge, dass jedenfalls eine Kündigungzumspäteren Zeitpunkt wirksamwäre.
(PM LAG Schleswig-Holstein vom 22.7.2008)