BAG: Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung
Das BAG hat mit Urteil vom 24.4.2013 - 7 AZR 523/11 - entschieden: Die Betriebsparteien können in einer anlässlich eines bevorstehenden Betriebsteilübergangs geschlossenen Betriebsvereinbarung regeln, dass den vom Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse betroffenen Arbeitnehmern - unter bestimmten Voraussetzungen - ein Rückkehrrecht zum Betriebsteilveräußerer zusteht. Im vorliegenden Streitfall ergibt die Auslegung des in der Betriebsvereinbarung geregelten - aufschiebend bedingten - Rückkehrrechts, dass es weder unter dem (ungeschriebenen) Vorbehalt der Zugehörigkeit der Erwerbergesellschaft zum Konzernverbund der veräußernden Gesellschaft steht noch mit dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf ein anderes Unternehmen erlischt. Vielmehr wird das Rückkehrrecht durch den Übergang eines Betriebes bzw. Betriebsteils weder ausgelöst noch geht es dadurch verloren. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer der Überleitung seines Arbeitsverhältnisses nicht widerspricht.