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Arbeitsrecht
04.12.2015
Arbeitsrecht
BAG: Wiedereinstellung nach § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II - Übertragung einer anderen Tätigkeit bei Wegfall einer Funktionsstufe

Das BAG hat mit Urteil vom 24.9.2015 – 6 AZR 511/14 – wie folgt entschieden:

1. Tritt ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes nach § 6c Abs. 1 oder Abs. 2 SGB II in den Dienst eines anderen Trägers und verringert sich wegen Übertragung einer niedriger bewerteten Tätigkeit sein Arbeitsentgelt, sichert § 6c Abs. 5 Satz 3 SGB II das vor dem Übertritt gezahlte Arbeitsentgelt statisch durch Gewährung einer Ausgleichszahlung.

2. Im Falle einer Wiedereinstellung bei der Bundesagentur iSd. § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II handelt es sich nicht um einen Übertritt kraft Gesetzes in den Dienst eines anderen Trägers, sondern um die vertragliche Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen. § 6c Abs. 5 Satz 3 SGB II ist hierauf weder direkt noch analog anwendbar.

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