BAG: Wiederaufnahme - Nichtzulassungsbeschwerde
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 12.9.2012 - 5 AZN 1743/12 (F) - wie folgt: Richtet sich ein Wiederaufnahmeantrag gegen einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers verworfen oder zurückgewiesen wurde, muss der Antragsteller darlegen, dass gerade dieser Beschluss auf einem Nichtigkeitsgrund (§ 579 Abs. 1 Nr. 1 - Nr. 4 ZPO) oder Restitutionsgrund (§ 580 Nr. 1 - Nr. 8 ZPO) beruht. Andernfalls ist der Wiederaufnahmeantrag unzulässig.