BSG: Widerspruch gegen Betriebsübergang sperrzeitneutral
Das BSG entschied in seinem Urteil vom 8.7.2009 – B 11 AL 17/08 R – wie folgt: Der Widerspruch eines Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang stellt als solcher keinen sperrzeitrelevanten Sachverhalt dar. Das Gericht hält aber daran fest, dass ein wichtiger Grund zur Lösung des Besch äftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag nur besteht, wenn dem Arbeitnehmer anderenfalls objektiv rechtmäßig zum selben Zeitpunkt gekündigt worden und ihm die Hinnahme der Kündigung nicht zumutbar gewesen wäre. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1581-1 unterwww.betriebs-berater.de