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Arbeitsrecht
18.11.2015
Arbeitsrecht
BAG: Widerklage - Rückwirkung der Zustellung bei Klagerücknahme zwischen An- und Rechtshängigkeit der Widerklage - Rechtsschutzinteresse - Zulässigkeit des Rechtsmittels - Umfang des Rückgewähranspruchs bei Insolvenzanfechtung

Das BAG hat mit Urteil vom 24.11.2015 – 6 AZR 497/14 – wie folgt entschieden:

1. Die Zustellung der Widerklage wirkt unter den Voraussetzungen des § 167 ZPO auf den Zeitpunkt ihres Eingangs zurück, so dass eine zwischen der An- und der Rechtshängigkeit der Widerklage erfolgende Klagerücknahme nicht zur Unzulässigkeit der Widerklage führt.

2. Das Rechtsschutzinteresse stellt grundsätzlich keine besondere Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels dar. Vielmehr ist mit dem Erfordernis der Beschwer im Allgemeinen gewährleistet, dass das Rechtsmittel nicht ohne ein sachliches Bedürfnis des Rechtsmittelklägers eingelegt wird. Das Rechtsmittel ist  deshalb nur ausnahmsweise wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn eine unnötige, zweckwidrige oder missbräuchliche Beschreitung des vom Gesetz vorgesehenen Rechtsmittelweges anzunehmen ist.

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