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Arbeitsrecht
19.07.2010
Arbeitsrecht
BAG: Weitergeltung tariflicher Regelungen bei einem Betriebsübergang

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 7.7.2010 – 4 AZR 1023/08 – wie folgt: Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, an den nach einem Betriebsübergang Arbeitnehmer und Erwerber gebunden sind, löst einen lediglich vom Veräußerer vereinbarten Haustarifvertrag, an den der Arbeitnehmer gleichfalls gebunden war, nach § 613a Abs. 1 S. 3 BGB ab. Die Rechtsnormen des Haustarifvertrages werden nicht nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen Erwerber und Arbeitnehmer. Die Klage war vor dem BAG ebenso wie vor dem LAG erfolgreich. Die Regelungen des Haustarifvertrages galten bei der Beklagten nicht. Die Bestimmungen des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages wurden für das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit verbindlich (§ 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 TVG). Dadurch war die ansonsten gesetzlich angeordnete Weitergeltung des Haustarifvertrages der früheren Arbeitgeberin nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB (Transformation) durch die Bestimmung des § 613a Abs. 1 S. 3 BGB ausgeschlossen. (BAG PM vom 7.7.2010)

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