BAG: Weiterbildung – Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs gegen eine Entgeltforderung
Das BAG hat mit Beschluss vom 22.9.2015 – 9 AZR 143/14 – wie folgt entschieden:
Hat der Arbeitgeber mit einem Erstattungsanspruch gegen Arbeitseinkommen aufgerechnet, obliegt es ihm – unabhängig von einer entsprechenden Rüge des Arbeitnehmers – darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass die Aufrechnung unter Beachtung der Pfändungsschutzvorschriften erfolgt ist.