LAG Nürnberg: Weiterbeschäftigung und Freistellung bei Kündigung
LAG Nürnberg: Weiterbeschäftigung und Freistellung bei Kündigung
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 18.9.2007 - 4 Sa 586/07: Bei einem gemäß § 102 Abs. 5 BetrVG begründeten Weiterbeschäftigungsverhältnis besteht das gekündigte Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen über den Entlassungstermin fort. Eine von der Arbeitgeberin bereits während der Kündigungsfrist ausgesprochene und danach aufrechterhaltene Freistellung des Arbeitnehmers kann bewirken, dass auch während des Weiterbeschäftigungsverhältnisses eine tatsächliche Arbeitstätigkeit unterbleibt und dem Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch auf Annahmeverzugslohn gem. § 615 BGB zusteht.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-217-4