LAG Berlin: Weiterbeschäftigung bei Privatisierung
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 20.2.2008 - 15 TaBV 2434/07 - wie folgt: Werden im Rahmen der Privatisierung eines kommunalen Krankenhauses die dort beschäftigten Beamten auf Dauer dem privaten Träger zugewiesen, wobei gleichzeitig eine Beurlaubung im Beamtenverhältnis und die Begründung eines befristeten Arbeitsverhältnisses erfolgt, so stellt die Weiterbeschäftigung dieser Beamten nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses eine Einstellung i. S. d. § 99 BetrVG dar, auch wenn nicht erneut ein Arbeitsverhältnis begründet wird.
Volltext des Beschlusses: // BB-ONLINE BBL2008-1113-1 unter www.betriebs-berater.de
Zu Personalüberleitungsverträgen demnächst der Aufsatz von Lipinski.