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Arbeitsrecht
06.07.2010
Arbeitsrecht
BAG: Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 14.4.2010 – 7 ABR 91/08 – wie folgt: Wurde in einem Betrieb aufgrund der Tarifbindung des Arbeitgebers eine tarifliche Vergütungsordnung angewandt, bleibt das sich hieraus ergebende Entgeltschema auch nach dem Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers die im Betrieb geltende Vergütungsordnung. Von diesem Entgeltschema kann sich der Arbeitgeber nicht einseitig, sondern nur unter Beachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG lösen. Bis zu einer wirksamen Änderung ist der Arbeitgeber verpflichtet, neu eingestellte Arbeitnehmer unter Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG in eine Vergütungsgruppe des bisherigen Entgeltschemas einzugruppieren.

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