BAG: Wechselschichtzulage bei Bereitschaftszeiten von Rettungssanitätern
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 24.9.2008 - 10 AZR 669/07 - wie folgt: Nach dem am 1.10.2005 in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) erhalten Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, eine Zulage von monatlich 105 Euro und einen Zusatzurlaub. Auch die im Rettungsdienst üblichen Bereitschaftszeiten können in Wechselschicht geleistet werden und die entsprechenden Leistungen auslösen.
(PM BAG vom 24.9.2008)