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Arbeitsrecht
09.12.2008
Arbeitsrecht
BAG: Wechselschichtzulage – Unterbrechung der Arbeitszeit durch Bereitschaftsdienst

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 24.9.2008 – 10 AZR 770/07 – wie folgt: Wechselschichtarbeit liegt nur vor, wenn an allen Tagen der Woche „rund um die Uhr“ ununterbrochen gearbeitet wird. Wird ein bestimmter Zeitraum im gesamten Arbeitsbereich ausschließlich durch Bereitschaftsdienst i. S. d. § 7 Abs. 3 TVöD abgedeckt, unterbricht dies die Arbeitsleistung und eine Wechselschichtzulage wird nicht ausgelöst. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2794-1 unterwww.betriebs-berater.de

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