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Arbeitsrecht
15.11.2013
Arbeitsrecht
BAG: Wechselschicht- und Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte

Das BAG hat mit Urteil vom 25.9.2013 - 10 AZR 4/12 - wie folgt entschieden:
§ 20 Abs. 5 Satz 1 AVR DWBO gewährt Teilzeitbeschäftigten nur einen anteiligen Anspruch auf Wechselschicht- und Schichtzulagen nach den Absätzen 1 bis 3. Hinsichtlich der geforderten Nachtarbeitsstunden genügt dabei, dass diese nach dem Anteil der Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten erbracht werden (§ 20 Abs. 5 Satz 2 AVR DWBO). Die Regelung knüpft damit schwerpunktmäßig an die grundsätzlichen Belastungen durch Wechselschicht- und Schichtarbeit an.
Die nur anteilige Gewährung der Wechselschicht- und Schichtzulagen entspricht § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG und hält einer Inhalts- und Transparenzkontrolle nach § 307 BGB stand. Dies gilt auch, wenn Teilzeitbeschäftigte im Bemessungszeitraum die für Vollzeitbeschäftigte geforderten 40 Nachtarbeitsstunden leisten.

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