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Arbeitsrecht
09.09.2011
Arbeitsrecht
BAG: Wechsel zu einer „Beschäftigungsund Qualifizierungsgesellschaft“ vor Betriebsübergang

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.8.2011 – 8 AZR 312/10 – wie folgt: Schließen Arbeitnehmer vor einem Betriebsübergang einen dreiseitigen Vertrag, mit dem sie vom Betriebsveräußerer zu einer Beschäftigungsund Qualifizierungsgesellschaft (B & Q) wechseln, so ist diese Vereinbarung wirksam, wenn sie auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet ist. Die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsveräußerer verstößt jedoch gegen zwingendes Recht, wenn dadurch bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes die Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses und die Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a BGB bezweckt wird. Davon ist auszugehen, wenn die Betriebserwerberin den Arbeitnehmern schon neue Arbeitsverhältnisse verbindlich in Aussicht gestellt hat.

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