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Arbeitsrecht
06.06.2014
Arbeitsrecht
LAG Düsseldorf: Wartezeit nach BurlG bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.2.2014 – 1 Sa 1273/13 – wie folgt entschieden: Kurzfristige Unterbrechungen eines Arbeitsverhältnisses zu demselben Arbeitgeber bei bestehendem sachlichen Zusammenhang lösen den Lauf der Wartezeit des § 4 BUrlG in dem neuen Arbeitsverhältnis nicht erneut aus.

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