BAG: Warengutschein
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.11.2012 - 5 AZR 815/11 - wie folgt: Führt ein Tarifvertrag des Einzelhandels eine Vorsorgeleistung in Form der Aufstockung des Arbeitgeberbeitrags zur Altersvorsorge oder eines Langzeitkontos ein, lässt es aber - unter Ausschluss einer Barauszahlung - zu, dass die Beschäftigten an deren Stelle einen nominal gleichwertigen Warengutschein ihres Arbeitgebers wählen, stellt die Einlösung des Warengutscheins einen steuerbegünstigten Sachbezug dar, auf den etwaige betriebliche Regeln eines Personaleinkaufs keine Anwendung finden.