BVerfG: Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel
Das BVerfG entschied in seinem Beschluss vom
25.1.2011 - 1 BvR 1741/09 - wie folgt: § 3 Abs. 1
S. 1 und 3 des Gesetzes über die Errichtung des
Universitätsklinikums Gießen und Marburg vom
16.6.2005 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das
Land Hessen Teil I Seite 432) ist nach Maßgabe
der Gründe mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes
unvereinbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet,
spätestens bis zum 31.12.2011 eine Neuregelung
zu treffen. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts
vom 18.12.2008 - 8 AZR 692/07 - und des Hessischen
Landesarbeitsgerichts vom 25.7.2007 - 2
Sa 641/07 - verletzen die Beschwerdeführerin in
ihrem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes.
Sie werden aufgehoben. Die Sache
wird an das Hessische Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Das Verfahren ist bis zu einer gesetzlichen
Neuregelung auszusetzen. Die Bundesrepublik
Deutschland und das Land Hessen
haben der Beschwerdeführerin jeweils zur Hälfte
die notwendigen Auslagen zu erstatten.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2011-563-2
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