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Arbeitsrecht
25.02.2011
Arbeitsrecht
BVerfG: Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel

Das BVerfG entschied in seinem Beschluss vom

25.1.2011 - 1 BvR 1741/09 - wie folgt: § 3 Abs. 1

S. 1 und 3 des Gesetzes über die Errichtung des

Universitätsklinikums Gießen und Marburg vom

16.6.2005 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das

Land Hessen Teil I Seite 432) ist nach Maßgabe

der Gründe mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes

unvereinbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet,

spätestens bis zum 31.12.2011 eine Neuregelung

zu treffen. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts

vom 18.12.2008 - 8 AZR 692/07 - und des Hessischen

Landesarbeitsgerichts vom 25.7.2007 - 2

Sa 641/07 - verletzen die Beschwerdeführerin in

ihrem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Sie werden aufgehoben. Die Sache

wird an das Hessische Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Das Verfahren ist bis zu einer gesetzlichen

Neuregelung auszusetzen. Die Bundesrepublik

Deutschland und das Land Hessen

haben der Beschwerdeführerin jeweils zur Hälfte

die notwendigen Auslagen zu erstatten.

Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2011-563-2

unter www.betriebs-berater.de

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