BAG: Wahrung tariflicher Ausschlussfrist
Das BAG hat mit Urteil vom 16.1.2013 – 10 AZR 863/11 - entschieden: Eine tarifliche Ausschlussfrist kann ausnahmsweise durch Geltendmachung des Anspruchs vor dessen Entstehung gewahrt werden. Das kommt in Betracht, wenn die Erfüllung von konkreten gegenwärtigen und künftigen Ansprüchen auf einer bestimmtenBerechnungsgrundlage verlangt wird und nur diese zwischen den Parteien streitig ist.