LAG Schleswig-Holstein: Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 30.11.2010 – 5 Sa 282/10 – wie folgt: Eine langfristige sog. vorzeitige Kündigung kann imFalle einer betriebsbedingten Kündigung wegen behaupteter Betriebsstilllegung dem Erfordernis der Dringlichkeitbzw. desVorliegensgreifbarerFormenentgegenstehen. Bei einer mehr als zweijährigen Vorlaufzeit zwischen Unternehmerentscheidung und zeitgleich ausgesprochener Kündigung und der geplanten Betriebsstilllegung kann der Ausgang geplanter Bemühungen für einen Unternehmensverkauf oderWeiterverpachtung des Betriebs realistisch und bei vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtungsweise noch nicht verlässlich prognostiziert werden. Darüber hinaus kann eine mit einer Vorlaufzeit von zwei Jahren ausgesprochene vorzeitige Kündigung wegen Betriebsstilllegung rechtsmissbräuchlich sein. Die vorzeitige Kündigungwirkt sichnegativ fürdenArbeitnehmeraus.