BAG: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes nach § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG
Das BAG hat mit Urteil vom 8.5.2018 – 9 AZR 8/18 – wie folgt entschieden:
Das einseitige Gestaltungsrecht nach § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG, die Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig zu beenden, setzt die Entbindung des weiteren Kindes voraus. Die Beendigungswirkung kann nicht schon während der Schwangerschaft herbeigeführt werden (Rn. 18).