LAG Berlin-Brandenburg: Vorübergehender Einsatz von Leiharbeitnehmern
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 22.5.2014 – 14 TaBV 184/14 - entschieden: Der Begriff "Vorübergehend" in § 1 Abs. 1 AüG ist arbeitnehmerbezogen und nicht arbeitsplatzbezogen.