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Arbeitsrecht
19.04.2013
Arbeitsrecht
LAG Hamm: Vorsorgliche nur unkonkrete Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit ist unwirksam

Das  LAG Hamm hat mit Urteil vom 1.8.2012 - 5 Sa 27/12 - wie folgt entschieden: Für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit ist es erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen. Die Entscheidung ergeht im Anschluss an LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 – 20 Sa 112/04; Sächsisches LAG, Urteil vom 31.7.2002 – 2 Sa 910/01; Hessisches LAG, Urteil vom 14.3.1997 – 17/13 Sa 162/96; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.3.2006 – 11 Sa 609/05.

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