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Arbeitsrecht
01.03.2013
Arbeitsrecht
BAG: Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - abweichende tarifliche Regelung - betriebliche Übung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.11.2012 - 5 AZR 886/11 - wie folgt: Eine von § 5 Abs. 1 EFZG abweichende Regelung der Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit durch Tarifvertrag bedarf einer klaren Regelung. Der sich auf eine ihm günstige betriebliche Übung berufende Arbeitnehmer ist darlegungspflichtig für eine Mitteilung oder sonstige Verhaltensweise des Arbeitgebers an bzw. gegenüber der Belegschaft, aus der die Beschäftigten nach Treu und Glauben schließen durften, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden.

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