BReg: Vorlage der Novelle des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes
Die Bundesregierung hat den Entwurf der Novelle des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes vorgelegt. Damit soll die neu gefasste EU-Richtlinie „über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen“ in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Neufassung ist es, das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftweit tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen zu stärken. Zur wesentlichen Änderung gehört die erweiterte Definition der Begriffe „Unterrichtung und Anhörung“. Wie aus dem Entwurf weiter hervorgeht, ist die im Jahr 2009 in Kraft getretene Richtlinie bis zum 5.6. dieses Jahres in nationales Recht umzusetzen.
(PM BT vom 7.3.2011).