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Arbeitsrecht
14.01.2013
Arbeitsrecht
BAG: Vorarbeiterzulage - Bemessungsgrundlage - Entgelterhöhung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.10.2012 - 10 AZR 716/11 - wie folgt: § 17 Abs. 9 TVÜ-L idF vom 12. Oktober 2006 hatte den Zweck, die im neuen, ab 1. November 2006 geltenden Tarifrecht an sich nicht mehr vorgesehene Vorarbeiterzulage als Besitzstand für die betroffenen Arbeitnehmer zu wahren. Die bisherige Regelung - in § 1 TV Lohngruppen-O-TdL iVm. § 3 TV Lohngruppen-TdL sollte deshalb mit dem Inhalt fortgelten, den sie bei Inkrafttreten des TVÜ-L und dem Außerkrafttreten des alten Tarifrechts am 1. November 2006 hatte. Bemessungsgrundlage blieb die Lohngruppe 4 des Lohngruppenverzeichnisses. Eine Dynamisierung entsprechend den nach dem 1. November 2006 eingetretenen Erhöhungen des Tabellenentgelts fand nicht statt.

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