BAG: Vollstreckungsabwehr bei Verlust der Betriebsidentität
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 18.3.2008 - 1 ABR 3/07 - wie folgt: Die Zusammenfassung von Betrieben nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BetrVG führt für sich allein nicht zum Verlust der betriebsverfassungsrechtlichen Identität der zusammengefassten Einheiten. Bestehende Betriebsvereinbarungen und Vollstreckungstitel gelten im fingierten Einheitsbetrieb beschränkt auf ihren bisherigen Wirkungsbereich weiter.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2008-2009-1 unter www.betriebs-berater.de