BAG: Vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung unter Inanspruchnahme eines Guthabens auf einem Langzeitkonto - Elternzeit - Berücksichtigung der Freistellung bei der Stufenlaufzeit nach den Tarifverträgen der Deutschen Flugsicherung
Das BAG hat mit Urteil vom 11.12. 2014 — 6 AZR 562/13 – wie folgt entschieden:
1. § 6 Satz 1 LZK-TV 2008 erfasste auch die vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung.
2. § 6 Satz 1 LZK-TV 2008 war lex specialis gegenüber § 4 Abs. 6 VTV.
3. Die vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung unter Inanspruchnahme des Guthabens aus dem Langzeitkonto war deshalb gemäß § 6 Satz 1 LZK-TV 2008 auch während einer Elternzeit unschädlich für die Stufenlaufzeit nach § 4 Abs. 2 VTV.