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Arbeitsrecht
25.06.2010
Arbeitsrecht
EU-Kommission: Voller Mutterschutz auch für Selbstständige

Selbstständige Frauen und Partnerinnen von Selbstständigen erhalten das Recht auf mindestens 14 Wochen Mutterschutzurlaub. Ihnen steht damit der gleiche rechtliche Schutz zu, wie anderen erwerbstätigen Frauen. Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich auf die Gesetzesinitiative der Kommission, der das Europäische Parlament am 18.5.2010 zugestimmt hatte. Ob der Mutterschaftsurlaub und die Mitgliedschaft in sozialen Versicherungssystemen freiwillig oder verpflichtend erfolgt, können die Mitgliedstaaten regeln. Bislang sind nur 30%der Selbstständigen in Europa Frauen. Die neue Richtlinie soll dies künftig ändern.

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