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Arbeitsrecht
04.07.2019
Arbeitsrecht
BAG: Verzugspauschale - Beschwerdewert

Das BAG hat mit Urteil vom 27.3.2019 – 5 AZR 591/17 – wie folgt entschieden:

1. Die Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB gehört zu den Kosten iSv. § 4 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO. Dies sind die auf die Durchsetzung des (Haupt-)Anspruchs verwendeten Vermögensopfer, zu denen sowohl Prozesskosten (sofern sie nicht dem Kostenfestsetzungsverfahren nach § 103 ZPO vorbehalten sind) als auch die außergerichtlichen Kosten jeder Art zählen (Rn. 16 ff.).

2. Verlangt der Kläger vom Beklagten die Zahlung der Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB in einem Rechtsstreit als Nebenforderung zu einer rechtshängigen Hauptforderung, erhöht dies nicht den Wert des Beschwerdegegenstandes iSv. § 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG (Rn. 12).

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