FG Münster: Verzicht auf Gesellschafterverbindlichkeit
Nach dem rechtskräftigen Urteil des FG Münster vom 1.9.2009 - 1 K 3384/06 F - verhindert der Verzicht auf Gesellschafterforderungen bei Liquidation einer KG nicht grundsätzlich die Besteuerung des Verlustanteils i. S. d. § 15a EStG. Eine Verrechnung soll dem Kommanditisten nur dann möglich sein, wenn soweit er im Außenverhältnis für die Schulden der KG haftet. Aber gerade das ist hier nicht der Fall, dieser Verzicht nicht das Außenverhältnis betrifft. Vielmehr liegt regelmäßig ein typischer Fall des „Wegfall-Gewinns" vor.