BAG: Vertretungsbefristung - „Abordnungsvertretung“ - Anforderungen an Rückkehrprognose - vorübergehender betrieblicher Mehrbedarf an der Arbeitsleistung
Das BAG hat mit Urteil vom 10.7.2013 - 7 AZR 761/11 - entschieden: Bei einer ununterbrochenen Gesamtbeschäftigungsdauer von weniger als vier Jahren aufgrund von vier befristeten Arbeitsverträgen besteht zwar an sich kein Hinweis auf das Vorliegen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs. Eine entspre-chende Missbrauchsprüfung ist aber dann nicht von vornherein entbehrlich, wenn mit Unterbrechung frühere befristete Arbeitsverhältnisse zwischen denselben Parteien bestanden. Dabei ist im Rahmen der Gesamtwürdigung zu beachten, dass sich die befristeten Arbeitsverhältnisse nicht nahtlos aneinanderreihen. Nicht unerhebliche Unterbrechungszeiten können gegen eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Rechtsinstituts der Vertretungsbefristung sprechen.