BAG: Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch den ersten Bürgermeister
Das BAG hat mit Beschluss vom 22.8.2016 – 2 AZB 26/16 – wie folgt entschieden:
1. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hält an der vom Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 8. Dezember 1959 (- 3 AZR 348/56 -) geäußerten Rechtsauffassung zur Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch ihren ersten Bürgermeister nicht fest.
2. Soweit dem zu Art. 35 Abs. 1 BayLKrO ergangenen Senatsurteil vom 18. Oktober 1990 (- 2 AZR 157/90 -) entnommen werden könnte, der Senat hätte dieser Entscheidung die vom Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts zu Art. 38 Abs. 1 BayGO vertretene Rechtsauffassung zugrunde gelegt und auf die Vertretungsmacht des Landrats übertragen, hält er hieran gleichfalls nicht fest.