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Arbeitsrecht
19.04.2016
Arbeitsrecht
BAG: Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

Das BAG hat mit Urteil vom 21.10.2015 – 4 AZR 649/14 – wie folgt entschieden:

1. Bei einer nach dem 31. Dezember 2001 vereinbarten Änderung eines vor dem 1. Januar 2002 geschlossenen Arbeitsvertrags von einem bei Vertragsschluss tarifgebundenen Arbeitgeber mit einer dynamischen Verweisung auf einen Tarifvertrag kommt es für die Beurteilung, ob die unterschiedlichen Auslegungsmaßstäbe für „Neu-“ oder für „Altverträge“ maßgebend sind, darauf an, ob die vertragliche Bezugnahmeregelung in der nachfolgenden Vertragsänderung zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist.

2. Bei einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung ist grundsätzlich von übereinstimmenden Willenserklärungen auszugehen. Soll einem Vertragsinhalt ausnahmsweise keine rechtsgeschäftliche Bedeutung zukommen, sondern lediglich „deklaratorisch“ eine sog. Wissenserklärung abgegeben werden, muss dies im Vertrag deutlich zum Ausdruck gebracht werden.

BGB §§ 133, 151

 

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