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Arbeitsrecht
28.07.2014
Arbeitsrecht
BAG: Vertragsauslegung - Bezugnahme auf einen Haustarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Vertrauensschutz

Das BAG hat mit Urteil vom 11.12.2013 - 4 AZR 473/12 - entschieden:
Die Auslegung einer vor dem 1. Januar 2002 vereinbarten vertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag als sog. Gleichstellungsabrede iSd. früheren Rechtsprechung des Senats setzt die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den im Arbeitsvertrag genannten Tarifvertrag voraus. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob diese Tarifgebundenheit durch die Mitgliedschaft im tarifschließenden Verband (§ 3 Abs. 1 TVG) oder durch einen vom Arbeitgeber selbst geschlossenen Haustarifvertrag, der auf die Verbandstarifverträge verweist, begründet worden ist.
Nach der Rechtsprechung des Senats steht es der Auslegung einer Verweisungsklausel als sog. Gleichstellungsabrede nicht entgegen, dass die Bezugnahme nicht ein ganzes Tarifwerk umfasst, sondern lediglich einen einzelnen Tarifvertrag oder Teile hiervon. Soweit der Senat für vor dem 1. Januar 2002 vereinbarte Bezugnahmeklauseln einen Vertrauensschutz in die bisherige Rechtsprechung anerkannt hat, erfasst dieser nicht nur das Verständnis des Arbeitgebers bei der Abgabe des Vertragsangebots, wonach die Verweisung auf einschlägige Tarifregelungen hinsichtlich der Dynamik unter der auflösenden Bedingung der eigenen Tarifgebundenheit steht, sondern auch die vom Senat seinerzeit angenommene Erkennbarkeit dieser Vertragsbedingung für den Arbeitnehmer.

 

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