LAG Nürnberg: Vertragliche Ausschlussfrist
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 12.1.2011 – 4 Sa 437/10 – wie folgt: Eine durch Erhebung der Kündigungsschutzklage gewahrte einzelvertragliche Ausschlussfrist, die eine klageweise Geltendmachung verlangt, muss vom Arbeitnehmer nicht ein zweites Mal durch Einreichung einer Zahlungsklage nach rechtskräftigem Abschluss des Bestandsstreits gewahrt werden.