BAG: Vertrag zugunsten Dritter - Rechtswahl
Das BAG hat mit Urteil vom 23.3.2016 – 5 AZR 767/14 – wie folgt entschieden:
Im Sinne des Art. 4 Abs. 2 Rom I-VO ist die charakteristische Leistung eines Schuldbeitritts zu Vergütungsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern die Zahlung von Geld.