BAG: Verteilungswunsch bei Arbeitszeitverringerung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 24.6.2008 - 9 AZR 514/07 - wie folgt: Der Arbeitnehmer kann seinen Wunsch nach einer bestimmten Verteilung der zu verringernden Arbeitszeit nicht mehr ändern, nachdem der Arbeitgeber sein Angebot auf Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit abgelehnt hat (§ 8 Abs. 5 S. 1 TzBfG). Der geänderte Verteilungswunsch ist nur durch neuerliche Geltendmachung von Verringerung und Verteilung unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 6 TzBfG durchsetzbar.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2401-4 unter www.betriebs-berater.de