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Arbeitsrecht
23.08.2018
Arbeitsrecht
BAG: Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung - Abtretung

Das BAG hat mit Urteil vom 30.5.2018 – 10 AZR 780/16 – wie folgt entschieden:

1. Ausnahmsweise kann bei einem Verstoß gegen § 301 Abs. 1 ZPO auf die Aufhebung eines Teilurteils verzichtet werden, wenn sich die prozessuale Situation so entwickelt hat, dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen nicht mehr besteht und der Verfahrensfehler damit nicht weiter vertieft wird (Rn. 22).

2. Die dreimonatige Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB erfasst nicht nur alle Ansprüche aus § 61 Abs. 1 HGB, sondern grundsätzlich auch aus Wettbewerbsverstößen des Arbeitnehmers resultierende konkurrierende vertragliche oder deliktische Ansprüche des Arbeitgebers (Rn. 44 ff.). Ob hierzu auch Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 266 StGB gehören, bleibt weiterhin offen (Rn. 48).

HGB § 60 Abs. 1, § 61 Abs. 1, Abs. 2; BGB § 249 Abs. 1, §§ 398, 823; StGB § 266; UWG § 17; ZPO § 287 Abs. 1, § 301 Abs. 1

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