LAG Köln: Verstoß deutschen Befristungsrechts gegen europäisches Recht?
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 13.4.2010 – 7 Sa 1224/09 – wie folgt: Das LAG hat mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss dem EuGH eine Reihe von Fragen zur Auslegung des § 5 Nr. 1 der europäischen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge vorgelegt, bei denen es im Wesentlichen um die Zulässigkeit von Kettenbefristungen im öffentlichen Dienst geht. Die Fragen betreffen insbesondere § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG, mit dem öffentlichen Arbeitgebern erlaubt wird, Arbeitnehmer befristet zu beschäftigen, wenn diese aus Haushaltsmitteln vergütet werden, die für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind und die Arbeitnehmer entsprechend beschäftigt werden. Hinterfragt wird auch die Rechtsprechung des BAG zu diesem Gesetz.