LAG Düsseldorf: Versorgungsordnung mit Höchstversorgung – Vereinbarkeit mit Vertrauensschutz
Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 28.5.2014 – 12 Sa 1475/13 -wie folgt entschieden: Eine Regelung in einer Versorgungsordnung mit Höchstversorgung begrenzt auf 25 Steigerungsbeträge je anrechenbares Dienstjahr, die dazu führt, dass ein in 25 Jahren erarbeiteter Beschäftigungsgrad von 97,04 % durch Weiterarbeit in Teilzeit kontinuierlich sinkt, ist mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes nicht vereinbar. Es liegt zudem eine unzulässige Diskriminierung wegen der Teilzeitbeschäftigung und wegen des Alters vor.